Innen und außen neu
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Innen und außen neu gestaltet: Eine Hilfe zur...
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Ein vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft...
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Die neu gestalteten Leitfäden enthalten...
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Antragsteller und Gütezeichenbenutzer weisen dem Güteausschuss der Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau die Erfüllung der Güteanforderungen der jeweils angestrebten bzw. beurkundeten Beurteilungsgruppe nach. Detaillierte Anforderungen hierzu finden sich in den Güte- und Prüfbestimmungen. Sie betreffen die Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit und technische Zuverlässigkeit der Bieter sowie die Dokumentation der Eigenüberwachung.
Bei der Eigenüberwachung handelt es sich um eine interne Dokumentation durch Mitarbeiter des Unternehmens. Diese Dokumentation vereinfacht die Übermittlung von Sollwerten auf die Baustelle sowie die Dokumentation der Istwerte. Abnahmebescheinigungen sowie sämtliche Nachweise der Eigenüberwachung sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
Gütezeicheninhaber der Beurteilungsgruppe Sanierung (S) verfügen über ein für das jeweilige Verfahren individuelles Handbuch, in dem die zum Einsatz kommenden Materialien genannt sind. Zu diesen Materialien existiert eine nach den aktuellen Regelwerken vollständige Materialprüfung. Weiterhin sind im Handbuch Anforderungen an Verfahren, Ausführung und auch an die Eigenüberwachung definiert. Die Muster zur Dokumentation werden mit dem Güteausschuss der Gütegemeinschaft individuell abgestimmt. Damit ist gewährleistet, dass die Dokumentation der Eigenüberwachung exakt auf die Verfahrensvariante und die entsprechenden Anforderungen in den Regelwerken abgestimmt ist. Den betreffenden Mitgliedern der Gütegemeinschaft von Auftraggeber-Seite steht ein Muster der individuellen Eigenüberwachungsunterlagen für die Dauer der Sanierungsmaßnahme über den Passwort-geschützten Bereich unter www.kanalbau.com zur Verfügung.
Ein Leitfaden gibt den Umfang der Eigenüberwachung vor. Im Rahmen der Eigenüberwachung werden für alle Beurteilungsgruppen die maßgeblichen Parameter überprüft und deren Einhaltung dokumentiert. Dementsprechend sind die Leitfäden für die Eigenüberwachung aufgebaut.
Überprüfung Qualifikation und Eigenüberwachung
In unregelmäßigen Abständen erfolgen unangemeldete Überprüfungen des Fortbestehens der Qualifikation, der Dokumentation der Eigenüberwachung und der Erfüllung der sonstigen Anforderungen der beurkundeten Beurteilungsgruppe. Beim Firmenbesuch prüft und bewertet ein vom Güteausschuss beauftragter Prüfingenieur oder eine vom Güteausschuss beauftragte Prüfstelle stichprobenweise die Einhaltung und Dokumentation der der jeweiligen Beurteilungsgruppe zugehörigen Anforderungen, einschließlich der Dokumentation der Eigenüberwachung und der Meldungen der Baustellen. Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und bewertet. Auch beim Baustellenbesuch prüft und bewertet ein vom Güteausschuss beauftragter Prüfingenieur oder eine vom Güteausschuss beauftragte Prüfstelle stichprobenweise die Einhaltung und Dokumentation der zugehörigen Anforderungen, einschließlich der Dokumentation der Eigenüberwachung. Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und bewertet. Werden Mängel festgestellt, können durch den Güteausschuss Ahndungen gemäß Durchführungsbestimmungen vorgeschlagen werden.
Die Prüfung der vom Gütezeicheninhaber durchgeführten Eigenüberwachung stellt höchste Anforderungen an die Organisation und die Personen, die mit dieser Aufgabe betraut sind. Deshalb werden die Prüfungen ausschließlich durch vom Güteausschuss beauftragte Prüfingenieure durchgeführt. Sie verfügen über jahrelange Praxis und hohes Fachwissen sowie über die notwendige Neutralität und Unabhängigkeit.
Kommunikation statt Formalismus
Das Fachgremium Güteausschuss und die Tätigkeit der Prüfingenieure stellen sicher, dass nicht Formalismus, sondern Fachkompetenz und intensive Kommunikation Grundlage der Gütesicherung sind. Das findet Zustimmung bei Auftraggebern und Auftragnehmern. Die Vorteile der Zugehörigkeit zur Gütegemeinschaft sind keineswegs nur graue Theorie. Das mit dem Gütezeichen transportierte Selbstverständnis der Mitglieder findet in einer Reihe von Folgemaßnahmen seinen Ausdruck. Nach Beantragung eines Gütezeichens intensivieren die Unternehmen die Eigenüberwachung; viele haben zusätzlich ein betriebliches Qualitätsmanagementsystem eingerichtet.
Die Handhabung der Leitfäden stellt keinen zusätzlichen Aufwand für die Gütezeicheninhaber dar, sondern soll vielmehr die Umsetzung der Forderungen in den Regelwerken systematisieren und vereinfachen. Die in den Leitfäden enthaltenen Checklisten und Protokolle entsprechen den Mindestanforderungen, die durch die Regelwerke in Bezug auf die Eigenüberwachung vorgegeben sind. Ihre Form wurde so optimiert, dass das Ausfüllen einfach und schnell zu erledigen ist. Eine systematische Dokumentation kann insbesondere bei Mängelanzeigen sehr hilfreich sein. Mit vollständigen Angaben kann ein Unternehmen nachvollziehbar dokumentieren, dass die erforderlichen Arbeitsschritte auf der Baustelle durchgeführt wurden bzw. die maßgeblichen Parameter eingehalten wurden.
RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau
Tel. 02224/9384 0
Fax 02224/9384 84
E-Mail: info@kanalbau.com
Internet: www.kanalbau.com




